Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-745

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt auf Antrag des Vorhabenträgers vom 05.09.2016 die 2. Änderung des Durchführungsvertrages zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“ gemäß Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Durchführungsvertrages mit dem neuen Vorhabenträger, abzuschließen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger hat am 05.09.2016 einen Antrag an die Stadt Grevesmühlen auf Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 33 gestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt eine Änderung zur bereits erteilten Baugenehmigung vom 10.01.2012 hinsichtlich der Gestaltung der geplanten Laubenganghäuser (Konzepthäuser) zur Karl-Marx-Straße.

Da Abweichungen zur gestalterischen Ausführung der geplanten Laubenganghäuser (Konzepthäuser) zum bestehenden Durchführungsvertrag vom Vorhabenträger beabsichtigt sind, ist eine Änderung des ursprünglichen Durchführungsvertrages erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

Für die Stadt Grevesmühlen fallen keine Kosten an, da sämtliche Kosten vom  Vorhabenträger getragen werden.

 

 

 

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Anlagen

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