Informationsvorlage - VO/12SV/2016-743

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 02.11.2015 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 41 „Neu Degtow West“ gefasst zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes. In Ergänzung der bereits bestehenden Wohnsiedlung in Neu Degtow soll ein neues Einfamilienhausgebiet entstehen.

Zur Vorbereitung der Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden in 2016 folgende Untersuchungen und Gutachten nach Vorliegen mehrerer Angebote in Auftrag gegeben:

-          Lage- und Höhenplan

-          Baugrundgutachten

-          Schallgutachten

Der Lage- und Höhenplan ist erstellt. Zum Baugrund werden uns frühestens am 25.08.2016 die ersten Informationen vorliegen.

Vom Schallgutachter wurden bereits Mitte Juli die erforderlichen Messungen durchgeführt und liegen als Zwischenergebnis dem Planungsbüro vor. Das endgültige Schallgutachten wird erst Mitte September (37.KW) vorliegen.

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wird ein Baumsachverständiger für die Beurteilung der erforderlichen Zufahrten an der mit Bäumen versehenen Dorfstraße hinzugezogen. Des Weiteren ist vorgesehen rechtzeitig für die technische Erschließung ein Ingenieurbüro einzubinden.

 

Als erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zum einen eine Heckenpflanzung als Abgrenzung zur offenen Landschaft und zum Schutz vor Erosion durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Zum anderen soll der Abriss eines Stallgebäudes in der Gemarkung Barendorf (Eigentum Stadt) Berücksichtigung finden.

 

Aufgrund der vorhandenen Grundstückssituation (73,44% Eigentum Stadt und 26,56% Privateigentum) ist eine vertragliche Regelung erforderlich, da der private Eigentümer nicht die Absicht hat, seine Grundstücke an die Stadt zu veräußern. Er hat sich jedoch bereit erklärt, sich jeweils anteilig an den Kosten zu beteiligen. Eine entsprechende Beschlussvorlage zu einem „Vertrag über die Erbringung und gemeinsame Durchführung städtebaulicher Planungen gem. § 11 Abs. 1 BauGB sowie von Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neu Degtow West“ der Stadt Grevesmühlen“ steht für die aktuelle Sitzungsperiode auf der Tagesordnung.

 

Es ist angedacht, sowie alle Ergebnisse der erforderlichen Gutachten und Untersuchungen vorliegen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Ein Beschluss der Stadtvertretung ist dafür nicht erforderlich. 

 

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