Vorlage öffentlich - VO/12SV/2016-694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des

Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht.

Für die Abwägung  ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hatte ebenfalls Gelegenheit Anregungen und Stellungnahmen abzugeben. Während der öffentlichen Auslegung vom 29.10.2015 bis zum 30.11.2015 sind keine Anregungen /Stellungnahmen eingegangen.

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

 

 

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Anlagen

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