Vorlage öffentlich - VO/09GV/2016-165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Schönhof für eine Teilfläche  des Flurstückes 312 der Flur 1 in der Gemarkung Schönhof von ca. 2.500m² auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der zukünftigen Bauherren vom 25.04.2016 unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, auf diesem Grundstück Baurecht für die Errichtung eines

Einfamilienwohnhauses zu schaffen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Anlehnung an den § 12(2) BauGB hat die Gemeinde auf Antrag über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche anfallenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. Die Gemeinde ist von Kosten frei zu halten.

 

 

 

 

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Anlagen

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