Informationsvorlage - VO/12SV/2016-682

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

Mit der in der Anlage enthaltenen Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden soll im Stadtgebiet ein grundsätzlicher Leinenzwang durchgesetzt werden. Ausgenommen davon sollen die „Bürgerwiese“, der „Lustgarten“ und die Grünfläche zwischen den Straßen „Am Wasserturm“ und „Grüner Weg“ sein. Zudem sollen geeignete Behältnisse zum Aufnehmen des Hundekots verpflichtend von den Hunde führenden Personen mitgeführt werden. Die Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind mit unterschiedlich hohen Verwarngeldern bewährt.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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