Vorlage öffentlich - VO/09GV/2015-134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt die Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Schweriner See/Obere Sude.                         

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufestlegung der Verbandsgrenzen der Wasser- und Bodenverbände ist die Gemeinde Testorf-Steinfort nun ebenfalls Mitglied im WBV SchwerinerSee/Obere Sude. Demzufolge ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltungsgebühr im gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) neu kalkuliert.

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 7,68 €/ha auf 7,99 €/ha, da die Beitragseinheiten des WBV Schweriner See/Obere Sude höher sind (7,50 €/BE), als die Beitragseinheiten des WBV Stepenitz-Maurine (6,80 €/BE). Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.            

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Anlagen

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