Vorlage öffentlich - VO/14GV/2015-062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, beim Landkreis Nordwestmecklenburg eine Anordnung über ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 anlässlich des Jahreswechsels in den Ortsteilen Roxin, Börzow und Kirch Mummendorf zu beantragen 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beim Landkreis Nordwestmecklenburg wurde 2014 von Herrn Strauss aus Roxin ein Antrag auf Anordnung eines generellen Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in Roxin eingereicht, den weitere vier Eigentümer von reetgedeckten Häusern in dem Ortsteil unterzeichnet hatten.

Weil die durch den Antrag begehrte Anordnung alle Einwohner betrifft, indem sie zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 innerhalb der Ortslage abbrennen dürfen, verlangte der Landkreis als für diese Anordnung zuständige Behörde einen entsprechenden Beschluss der Gemeinde. Dieser soll inzwischen auch die Ortsteile Börzow und Kirch Mummendorf einschließen.

Mit der Beschlussfassung wäre vorbehaltlich der Prüfung durch den Landkreis verbunden, dass diese drei Ortsteile neben anderen Orten in die amtliche Bekanntmachung der Anordnung über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 anlässlich des Jahreswechsels aufgenommen werden könnten und dort das Abbrennen dieser pyrotechnischen Gegenstände verboten wäre. 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 


 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

  

 

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