Vorlage öffentlich - VO/14GV/2015-063
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den südöstlichen Bereich der Ortslage Gostorf
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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08.12.2015
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Beschlussvorschlag
1. Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Stepenitztal unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Stepenitztal zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Das Amt Grevesmühlen-Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Stepenitztal stellt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf, um weitere Flächen für eine Wohnbebauung vorzubereiten und somit den südöstlichen Ortseingangsbereich der der Ortslage Gostorf abzurunden. Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 BauGB hat sich die Gemeinde Stepenitztal für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung entschieden. Mit dieser Satzung wird der sog. im Zusammenhang bebaute Ortsteil um die mit der Satzung erfassten Flächen ergänzt. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeiten sind mit Rechtskraft der Satzung Vorhaben zulässig, welche den Festsetzungen dieser Satzung entsprechen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen des § 34 BauGB.
Die Gemeinde Stepenitztal hat sich im Rahmen der Abwägung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen erneut mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschäftigt. Zum Entwurf der Ergänzungssatzung waren zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft externe Maßnahmen vorgesehen. Externe Kompensationsmaßnahmen werden in der Satzung nicht berücksichtigt. Der für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderliche Bedarf an KFÄ wird maßgeblich über den Kauf von Ökopunkten ausgeglichen. Es werden Ökopunkte aus der Landschaftszone „Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte“ in Höhe des erforderlichen Bedarfs an KFÄ von der Landesforst M-V gekauft. Die vertragliche Sicherung des Kaufs der Ökopunkte ist bis zum Satzungsbeschluss darzustellen. Zur Sicherung der vorhandenen, gesetzlich geschützten Bäume wird ein Zufahrtsbereich für das östliche Grundstück innerhalb der Ergänzungssatzung festgesetzt. Die erforderlichen Abstände sind gegeben. Die Belange des Baumschutzes werden berücksichtigt.
Die Gemeinde Stepenitztal hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet.
Es ergeben sich:
-zu berücksichtigende Stellungnahmen,
-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und
-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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