Vorlage öffentlich - VO/09GV/2015-142
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zum LEADER-Projekt "Dorfmittelpunkt Harmshagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Susanne Böttcher
- Verfasser:
- S. Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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03.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Gemeinde Testorf-Steinfort soll im Ortsteil Harmshagen unter Beachtung denkmalpflegerischer und naturschutzfachlicher Gesichtspunkte ein lebendiges Dorfzentrum mit Aufenthaltsräumen für alle Altersstufen entwickelt werden. Die historische Struktur des Ortes mit den denkmalgeschützten baulichen Anlagen und auch den Freiräumen ist noch ablesbar. Allerdings sind durch aufgewachsene und fehlende Gehölze sowie durch geänderte Wegeverbindungen die historischen Raumwirkungen nicht mehr so klar erkennbar.
Um den Ortsmittelpunkt zu stärken, sind folgende Maßnahmen angedacht:
- Schaffung eines Aufenthaltsbereiches zur Aktivierung eines lebendigen Dorfzentrums nördlich des Teiches und Sanierung des Teiches
- Entwicklung eines Spielbereiches im Bereich der Freifläche vor dem Gutshaus und an der nördlichen Teichseite
- Stärkung der historischen Raumwirkung durch Pflanzung und Entnahme von Gehölzen sowie Sanierung der Wegeverbindung vor dem Gutshaus
- Stärkung des Gutshauses als visuelles Ortszentrum durch Förderung der Blickbeziehung vom Ortseingang zum Gutshaus
Im Rahmen einer Einwohnerbeteiligung wurden die Bürger um Gestaltungsvorschläge gebeten. Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Durch die LEADER-Projektgruppe wurde die Maßnahme als förderfähig angesehen, ein Förderantrag wurde gestellt.
Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtherstellungskosten auf 358.700,00 €. Die erwartete Förderung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt beträgt 286.400,00 €, wovon 10 % durch Kofinanzierung von der Gemeinde getragen werden müssen. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil für die Gemeinde in Höhe von 100.940,00 €. Für den verbleibenden Eigenanteil ist vorgesehen, eine 50 %-ige Förderung aus dem Kofinanzierungsprogramm des Landes M-V zu beantragen. Somit verbliebe ein Eigenanteil für die Gemeinde von 50.470,00 €.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2015 sind im Sachkonto 55201.0960_ 031 insgesamt 217.748,39 € (inkl. HAR) angesetzt, von denen aktuell 192.316,01 € verfügbar sind. Zur Finanzierung der Maßnahme sind 178.200,00 € (Zuwendung abzgl. Kofi) geplant. Die erhöhten Ansätze sind im Haushaltsplan 2016 einzustellen.
