Vorlage öffentlich - VO/11GV/2015-085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Warnow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Warnow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste.                       

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufestlegung der Verbandgrenzen der Wasser- und Bodenverbände sind einige Gemeinden unserer Verwaltungsgemeinschaft nun Mitglied in zwei Wasser- und Bodenverbänden. Aus diesem Grund wurden die Gebührensätze für die Umlage an den Wasser- und Bodenverband für alle Gemeinden überprüft. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltungsgebühr im gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amt Grevesmühlen-Land) neu kalkuliert.

 

Der Gebührensatz verringert sich von bisher 13,01 €/ha auf 12,91 €/ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, die sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.           

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Anlagen

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