Vorlage öffentlich - VO/11GV/2015-083
Grunddaten
- Betreff:
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Entschädigung für die Inhaberinnen und Inhaber von Wahl- und Abstimmungsämtern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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09.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2003 stand den Inhaberinnen und Inhabern von Wahlämtern für die Ausübung ihres jeweiligen Amtes eine Aufwandsentschädigung von 16,00 Euro zu. Im Jahr 2004 erhöhte die Gemeindevertretung Warnow die auszureichende Aufwandsentschädigung auf 25,00 Euro. Seit dem sind zehn Jahre vergangen und die neue Landes- und Kommunalwahlordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 2. März 2011 (LKWO M-V) billigt gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 den Inhaberinnen und Inhabern von Wahlämtern für die Ausübung ihres Amtes jetzt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 Euro zu. Dieser Betrag kann nach § 14 Absatz 1 Satz 2 LKWO M-V durch einen Beschluss der Gemeindevertretung erhöht werden.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen jeweils für den ganzen Wahl(sonn)tag, der bei Kommunalwahlen auch bis 23.00 Uhr dauern kann, zur Verfügung stehen. Für diesen verantwortungsvollen ehrenamtlichen Einsatz zur Wahrung der Demokratie finden sich aber leider immer weniger Freiwillige. Es sollte daher über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung als zusätzlichem Anreiz für die Wahrnehmung dieser Ehrenämter nachgedacht werden.
Der Hauptausschuss sowie der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land haben in ihren Sitzungen vom 21.09.2015 und 05.10.2015 eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses in Höhe von 50,00 Euro beschlossen.
Auf der Grundlage der umfangreichen Diskussionen dazu empfiehlt der Amtsausschuss, auch in allen Gemeinden an die Inhaberinnen und Inhaber von Wahl- und Abstimmungsämtern eine einheitliche Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro auszureichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Besetzung der Wahlvorstände mit 7 - 9 Personen, die eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro erhalten, ist bei einer Wahl im Jahr mit Mehraufwendungen zwischen 175,00 Euro und 275,00 Euro jährlich zu rechnen. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses ist Bestandteil der Amtsumlage und deshalb nicht genau zu beziffern.
