Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-631

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass für die für 2016 vorbereitete und im Haushaltsentwurf 2016 enthaltene energetische Ertüchtigung der Häuser 2 und 3 auf dem Gelände des Schulkomplexes „Grundschule Am Ploggensee“ ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes gestellt wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr kurzfristig erhielt die Verwaltung beiliegenden Projektaufruf des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen des Sports, der Jugend und der Kultur. Bundesweit sind demnach 140 Mill. € zur Verfügung gestellt worden.

 

Das Programm stellt auf Sanierung bestehender Einzelgebäude als auch komplexere städtebauliche Maßnahmen ab, diese sollen sich aus vorhandenen Stadtentwicklungskonzepten herleiten lassen und insbesondere zur Verminderung des CO2-Ausstosses führen. Zudem dürfen die Bauprojekte noch nicht begonnen, müssen aber bis 2018 abgeschlossen sein. Die Förderanträge sollen bis zum 28.10.2015 dem Landesministerium vorgelegt und bis zum 13.11.2015 an das Bundesministerium gestellt werden.

 

Insofern entfallen als mögliche Projektinhalte z.B. der BürgerBahnhof (bereits begonnen), die Aula/Hort (noch nicht hinreichend konkret für einen Förderantrag vorbereitet), aber auch das Projekt Cap Arcona (keine CO2 Minderung).

 

In den bisherigen Haushaltsberatungen zum Haushalt 2016 wurde die energetische Sanierung der Außenfassade der beiden bisher lediglich teilsanierten Häuser 2 und 3 im Schulkomplex Grundschule Am Ploggensee mehrheitlich befürwortet.  Geplant ist die Verbesserung der Dämmung der Außenfassade sowie die Erneuerung  der Fenster entsprechend des bereits umgesetzten Planungskonzepts des Hauses 1.

 

Die energetische Sanierung dieser Häuser ist aufgrund der stetig steigenden Energiekosten und durch die vermehrte Nutzung u.a. durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern indes geboten.

 

Im ISEK 2014 unter Ziffer 106 „Erhalt und Festigung des Ausbildungsstandortes“ ist die Maßnahme als Projekt erfasst.  Die Umsetzung des Projektes erbringt eine Sicherung des Schulstandortes und eine deutliche Verbesserung der städtebaulichen Situation durch die gleichzeitig erreichte Ortsbildverbesserung. Die Kosten sind mit 515 T€ für beide Häuser veranschlagt. Die Förderung ist im Projektaufruf mit 45 % im Regelfalle angegeben. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Durch eine Förderung der energetischen  Sanierung würde eine deutliche Entlastung des kommunalen Haushalts erreicht. In diesem Falle würde zudem die Schulumlage umliegender Gemeinden deutlich entlastet werden können sowie im Betrieb Heizkosten eingespart werden.   

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Anlagen

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