Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-625

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Durchführungsvertrages zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“ gemäß Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Durchführungsvertrages mit dem neuen Vorhabenträger, abzuschließen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Kaufvertrag UR-Nr. 945/2012 vom 18.06.2012 hat eine Eigentümerwechsel stattgefunden. Der neue Eigentümer und Vorhabenträger ist, die der Stadt bereits bekannte, GST-Service GmbH & MHH Hausservice GmbH.  Der neue Eigentümer hat erklärt in die Pflichten und Bindungen des mit dem Voreigentümer abgeschlossenen Durchführungsvertrages einzutreten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Grevesmühlen fallen keine Kosten an, da sämtliche Kosten vom  Vorhabenträger getragen werden.  

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Anlagen

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