Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-627

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 900.000 Euro aus dem  KfW-Programm 208 – IKK Investitionskredit für Kommunen über eine Laufzeit von 10 Jahren und mit einer Zinsbindung von 10 Jahren und 2 tilgungsfreien Jahren.                   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für 2015 sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.760.500 Euro zur Finanzierung des Eigenanteils für die Stadtsanierung und für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen vor. Die Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde liegt vor.

 

Der beantragte Teilbetrag bezieht sich auf den Grunderwerb für die Entwicklung des B-Planes 39 „Zum Sägewerk“. Die Antragstellung an die KfW erfolgte am 08.10.2015. Der tagesaktuelle Zinssatz (Stand 07.10.2015: 0,40 %) orientiert sich am Kapitalmarkt und wird für jeden Bankarbeitstag bis ca. 10.00 Uhr veröffentlicht. Für den Kredit kommt der am Tag des Abrufeingangs geltende Programmzinssatz zur Anwendung.

 

Gemäß § 6 (4), Ziffer 9 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes zwischen 50.000 Euro und 1.000.000 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

entsprechend Zins- und Tilgungsplan

 

 

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Anlagen

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