Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 in beiliegender Fassung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es erscheint sinnvoll, die Gebührenentrichtung künftig auf den SEPA-Lastschrifteinzug zu begrenzen, weil dieser eine Reihe von Vorteilen bietet. Dies sind beispielsweise:

 

a.)    Für den Zahlungspflichtigen/Gebührenschuldner:

  • Einfaches Mittel für die Begleichung der Gebührenschuld, ohne Risiko einer verspäteten Zahlung mit Konsequenzen
  • Unkomplizierte Abstimmung von Belastungen auf Kontoauszügen
  • Einfaches und schnelles Erstattungsverfahren ohne Rückfragen

 

b.)    Für den Zahlungsempfänger:

  • Einfacher und kosteneffizienter Weg zum Einziehen von Geldbeträgen
  • Möglichkeit das genaue Zahlungsziel festzulegen
  • Sicherheit, dass die Zahlung innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraumes abgeschlossen ist
  • Möglichkeit die Zahlungsmittelverwaltung zu optimieren
  • Unkomplizierte Abstimmung der erhaltenden Zahlungen
  • Möglichkeit zur Automatisierung der Bearbeitung von Ausnahmen wie zurückgegebene, zurückgewiesene oder erstattete Einzüge und Rückrechnungen
  • Möglichkeit zum Einziehen von Geldbeträgen von Zahlungspflichtigen mit einem einheitlichen Zahlungsinstrument
  • Senkung der Verwaltungskosten
  • Verbesserung der Sicherheit durch optionale Verwendung digitaler Signaturen für die Unterzeichnung von Mandaten, sobald eine elektronische Signatur verfügbar ist.

 

Gegenwärtig entsteht der Finanzbuchhaltung durch ungeklärte Zahlungseingänge ein erheblicher Mehraufwand. Die zusätzlichen Recherchearbeiten erfordern u.a. eine zeit- und personalintensive Abstimmung zwischen der Finanzbuchhaltung und den anordnenden Stellen. Diese Ressourcen fehlen für das originäre (Tages-) Geschäft. Es besteht die Gefahr, dass Mahnungen und Vollstreckungsaufträge für Forderungen erzeugt werden, die tatsächlich bereits beglichen wurden und der Zahlungseingang lediglich noch nicht zugeordnet wurde. Deshalb soll die Gebührenentrichtung künftig per SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen.

 

Seit 2011 wird bereits für die  Vollverpflegung aller Kinder in der Kita grundsätzlich der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Eltern und dem Speisenanbieter  vereinbart und angewendet.

 

 

Eine Ausnahme bilden Gebührenschuldner mit anteiliger Kostenübernahme durch das Jugendamt da der SEPA-Lastschrifteinzug bei mehreren Einzahlern für eine Gebühr leider nicht möglich ist. In diesen Fällen sollen Sorgeberechtigte künftig verpflichtet werden, einen Dauerauftrag über die Höhe der verbleibenden monatlichen Zahlung einrichten, um die fristgemäße Entrichtung der Gebühr sicher zu stellen.

 

Der Dauerauftrag bietet ähnlich wie der Lastschrifteinzug viele Vorteile für den Zahlungspflichtigen/Gebührenschuldner und den Zahlungsempfänger.

 

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung der Stadtvertretung, die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) in der beiliegenden Fassung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss der Satzungsänderung sollte eine Optimierung von Arbeitsabläufen - insbesondere im Bereich Finanzen - nach sich ziehen und dazu beitragen, Außenstände zu minimieren. Genau beziffern lässt sich eine solche Effizienzsteigerung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.

 

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Anlagen

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