Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss für die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich (s. Anlage).

2. Der Vorentwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 wird von der Stadtvertretung beschlossen und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

3. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist innerhalb angemessener Frist  Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Ansiedlung der AGRAVIS Raiffeisen AG auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung zum Grundstücksverkauf vom 09.12.2013 (VO/12SV/2013-369).besteht das Erfordernis der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29.

Im Rahmen der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 sollen die erforderlichen Anpassungen für den Neubau eines Agrarstandortes hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung für die Flächen GI 4.1 und GI 4.2 vorgenommen werden.

 

Des Weiteren ist angedacht  für die Erweiterungsabsichten des bereits vorhandenen Recyclingunternehmens Milltech das Baurecht hinsichtlich der Höhenfestsetzung von 10m auf 15m anzupassen, da für den Arbeitsablauf eine Halle mit 15m Höhe erforderlich ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf der Grundlage des Kaufvertrages vom 20.12.2013 übernimmt die AGRAVIS Raiffeisen AG  Kosten in Höhe von 12 T€ für die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29.

Kosten darüber hinaus trägt die Stadt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2015 eingeplant.

 

 

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Anlagen

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