Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.       Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.       Die Planbereichsgrenzen für die Flächen „Am Meierberg“ in Warnow sind der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

3.       Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für das Beteiligungsverfahren genutzt.

4.       Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Varianten der Entwicklung des Konzeptes mit darzustellen.

5.       In den Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (jeweils frühzeitige Beteiligungsverfahren) sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen. Ein faunistisches Gutachten ist mit für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen und über den Stand der Abstimmungen zu unterrichten

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.

 

Es ist Zielsetzung, in Warnow einen Bebauungsplan aufzustellen. In Vorbereitung des Aufstellungsverfahrens wurden Abstimmungen mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und mit der Öffentlichkeit geführt. Das Konzept des Bebauungsplanes wurde überarbeitet und entspricht nun noch besser den städtebaulichen Zielvorgaben im Ortsteil.

 

Da die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 für das Gebiet „Ortsmitte Schulsteig“ derzeit nicht umgesetzt werden kann,  die Gemeinde hat hierzu am 14.05.2008 einen entsprechenden Beschluss gefasst, dass sie die 5 gemeindeeigenen Grundstücke bis 2020 nicht entwickeln möchte, ist es nun wichtig, dass die Gemeinde Warnow Flächen für die weitere bauliche Entwicklung im Einvernehmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung  und sonstigen Belangen vorbereitet um Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern in Warnow zu schaffen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Sämtliche anfallende Kosten, von der Bauleitplanung bis hin zur Erschließung, werden von dem Grundstückseigentümer getragen.

Loading...