Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Warnow für das Gebiet "Am Meierberg" in Warnow
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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25.02.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Meierberg“ in Warnow. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die Planbereichsgrenzen für die Flächen „Am Meierberg“ in Warnow sind der beigefügten Planskizze zu entnehmen.
3. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für das Beteiligungsverfahren genutzt.
4. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Varianten der Entwicklung des Konzeptes mit darzustellen.
5. In den Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (jeweils frühzeitige Beteiligungsverfahren) sind Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange abzustimmen. Ein faunistisches Gutachten ist mit für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen und über den Stand der Abstimmungen zu unterrichten
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst den Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 4.
Es ist
Zielsetzung, in Warnow einen Bebauungsplan aufzustellen. In Vorbereitung des
Aufstellungsverfahrens wurden Abstimmungen mit Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und mit der Öffentlichkeit geführt. Das Konzept des
Bebauungsplanes wurde überarbeitet und entspricht nun noch besser den
städtebaulichen Zielvorgaben im Ortsteil.
Da die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/92 für das Gebiet „Ortsmitte Schulsteig“
derzeit nicht umgesetzt werden kann,
die Gemeinde hat hierzu am 14.05.2008 einen entsprechenden Beschluss
gefasst, dass sie die 5 gemeindeeigenen Grundstücke bis 2020 nicht entwickeln
möchte, ist es nun wichtig, dass die Gemeinde Warnow Flächen für die weitere
bauliche Entwicklung im Einvernehmen mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung und sonstigen
Belangen vorbereitet um Baurecht für die Errichtung von Einfamilienhäusern in
Warnow zu schaffen.
