Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow "Ferienanlage an der Wasserburg" in Großenhof
hier: Auswertung der Stellungnahmen und Umwandlung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB in den Bebauungsplan nach § 8 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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25.02.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow behandelt die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Die Behandlung der Stellungnahmen zum Vorentwurf erfolgt gemäß tabellarischer Zusammenstellung eingegangener Stellungnahmen, die als Anlage beigefügt ist.
2. Der Bebauungsplan wird von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB in einen Bebauungsplan nach § 8 BauGB gewandelt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Warnow stellt den Bebauungsplan Nr. 3 zur planungsrechtlichen Regelung
einer ursprünglichen Kinderferienanlage auf, um Voraussetzungen für die
dauerhafte Wochenendnutzung zu schaffen.
Die
eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange werden behandelt. Diese sind als Kurzzusammenfassung und als tabellarische
Zusammenstellung dargelegt.
Es
ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Unter
Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens und der eingegangenen Stellungnahmen
und der zukünftigen Entwicklung der Anlage entscheidet die Gemeindevertretung,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen Bebauungsplan nach § 8 BauGB zu
wandeln.
