Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-004
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Gägelow über den Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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24.02.2009
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Gägelow billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21
„Hühnerberg“ und die Begründung inklusive Umweltbericht des
Bebauungsplanes Nr. 21.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 21 sowie die Entwürfe der Begründung und des Umweltberichts sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Im
Rahmen der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf
hinzuweisen, dass der Umweltbericht als Gegenstand der Begründung mit
öffentlich ausliegt. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass daneben
sämtliche umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.
- Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt
werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme
aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Die Planung ist mit den
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- Der Bürgermeister wird
beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Mit
der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB mitgeteilt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, dass
bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 19.06.2007 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Hühnerberg“ beschlossen.
Die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB mit dem Vorentwurf frühzeitig von der Planung unterrichtet und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung aufgefordert.
Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom
16.06.2008 bis zum 27.06.2008 durch eine öffentliche Auslegung der Planung
statt. Von den Bürgern wurden während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung keine
Stellungnahmen abgegeben.
Unter
Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und der vom Bauausschuss
favorisierten Planergänzungen (Einbeziehung der Feuerwehr) wurde zur heutigen
Sitzung der Gemeindevertretung der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21
erarbeitet. Im Vergleich zum Vorentwurf wurden im Entwurf Maßnahmen zur
Minderung des Eingriffs in Natur und Landschaft eingearbeitet. Weiterhin wurden
die in Aussicht genommenen Wohnbauflächen neu konzipiert. Die Änderung der
Wohnbauflächen resultiert u.a. aus der Einbeziehung der Feuerwehr in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der vorliegende Entwurf vereint nunmehr
optimal die verschiedenen Nutzungen „Feuerwehr“, „Garagen“, „Wohnen“ und
„Gärten“.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie der Entwurf der Begründung sollen nun
gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
werden.
Zeitgleich
zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt
werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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