Vorlage öffentlich - VO/14GV/2015-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Gostorf für eine Teilfläche des Flurstückes 59/30 der Flur 2 in der Gemarkung Gostorf auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der Grundstückseigentümer vom 22.12.20014 (PE am 23.12.2014) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, auf diesen Grundstücken Baurecht für die Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern zu schaffen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In Anlehnung an den § 12 (2) BauGB hat die Gemeinde auf Antrag über die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche anfallenden Kosten werden von den Antragstellern übernommen.

Die Gemeinde ist von Kosten freizuhalten.

 

 

 

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Anlagen

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