Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-585

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Anlage 1 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 in beiliegender Fassung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Kita) nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbare Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden der Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kita festgelegt.

 

Gemäß § 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 legt die Stadt Grevesmühlen auf Grundlage der jeweils leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung i. V. mit §§ 20 und 21 KiföG M-V die Höhe der Elternbeiträge (Gebühren) gemäß Anlage 1 fest und gibt sie amtlich bekannt.

 

Nach KiföG M-V und Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) hat die Verwaltung die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 1. Januar 2015 neu ermittelt. Die beim LK NWM eingereichten Kostenkalkulationen sind der Stadtvertretung am 13.04.2015 vorgelegt und beschlossen worden. Die Verhandlung der Entgelte stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.

 

In einem langwierigen Prüfungsverfahren des Landkreises Nordwestmecklenburg, indem die Stadtverwaltung Grevesmühlen immer wieder zusätzliche Untersetzungen und Nachweise zuarbeiten musste, fand erst am 07.05.2015 die Entgeltverhandlung für die Kita „Am Lustgarten“ statt. Im Ergebnis der Verhandlung ist es jedoch zu Kostenveränderungen gekommen, die Anlass für eine erneute Beratung zur Beteiligung der Eltern und der Wohnsitzgemeinde ab Juni 2015 geben.

 

 

Zum Ergebnis der Entgeltverhandlung:

 

Nachfolgend sind die Platzkosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt, laut Antrag und Beschluss der Stadtvertretung vom 13.04.2015 und das Ergebnis der Kostenverhandlung vom 07.05.2015 als Übersicht dargestellt.

 

 

 

Kinderkrippe

 

 

 

 

Kostenbeteiligte

gegenwärtig

Antrag Stadt GVM

(13.04.2015)

Verhandlungsergebnis

 

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Land M-V und  Landkreis NWM

267,00 €

155,00 €

267,00 €

155,00 €

267,00 €

155,00 €

Stadt Grevesmühlen

515,84 €

341,69 €

338,21 €

230,91 €

356,31 €

237,81 €

Eltern

343,90 €

227,79 €

338,20 €

230,90 €

356,31 €

237,81 €

Platzkosten gesamt

1.126,74 €

724,48 €

943,41 €

616,81 €

979,62 €

630,62 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindergarten

 

 

 

 

Kostenbeteiligte

gegenwärtig

Antrag Stadt GVM

(13.04.2015)

Verhandlungsergebnis

 

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Land M-V und Landkreis NWM

136,00 €

77,00 €

136,00 €

77,00 €

136,00 €

77,00 €

Stadt Grevesmühlen

167,76 €

128,99 €

167,63 €

128,62 €

171,99 €

127,73 €

Eltern

167,76 €

128,98 €

167,63 €

128,62 €

171,98 €

127,72 €

Platzkosten gesamt

471,52 €

334,97 €

471,26 €

334,24 €

479,97 €

332,45 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hort

 

 

 

 

 

Kostenbeteiligte

gegenwärtig

Antrag Stadt GVM

(13.04.2015)

Verhandlungsergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Land M-V und Landkreis NWM

84,00 €

46,00 €

84,00 €

46,00 €

84,00 €

46,00 €

Stadt Grevesmühlen

125,86 €

88,55 €

125,39 €

87,19 €

107,01 €

73,70 €

Eltern

125,86 €

88,54 €

125,38 €

87,19 €

107,01 €

73,70 €

Platzkosten gesamt

335,72 €

223,09 €

334,77 €

220,38 €

298,02 €

193,40 €

 

 

 

Den Kostenveränderungen liegen hauptsächlich folgende Ursachen zu Grunde:

 

  1. Die Kalkulation der Stadt Grevesmühlen berücksichtigt den Zeitraum von Januar bis Dezember 2015. Demzufolge wurden im Bereich Kindergarten von Januar bis Juli 2015 (7 Monate) der Fachkraft Kind- Schlüssel 1:16 und von August bis Dezember 2015 der Fachkraft- Kind- Schlüssel 1:15 (5 Monate) berücksichtigt.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg erkannte diesen Zeitraum jedoch nicht an. Er legte einen Zeitraum von Juni 2015 bis Mai 2016 der Kalkulation zugrunde. Demzufolge sind nun im Bereich Kindergarten von Juni bis Juli 2015 (2 Monate) der Fachkraft- Kind- Schlüssel 1:16 und von August 2015 bis Mai 2016 der Fachkraft- Kind- Schlüssel 1:15 (10 Monate) berücksichtigt.

 

  1. Die kleinste Korrektur mit den größten Folgen war jedoch auf Drängen des Landkreises beim Personalschlüssel für den Bereich der Kinderkrippe vorzunehmen. Hier wurde der Hauptargumentation der Stadt Grevesmühlen, dass der Altersdurchschnitt der im Kalkulationszeitraum zu betreuenden Kinder vor dem Hintergrund der vorgelegten Konzeption eine Absenkung des Personalschlüssels auf 1,132 VbE rechtfertige, nicht gefolgt. Nach zähen Verhandlungen und dem Austausch der jeweiligen Argumente konnte ein Kompromiss bei 1,25 VbE gefunden werden. Die damit verbundene Anhebung des ursprünglich kalkulierten Schlüssels um 0,118 VbE wirkt zunächst marginal, führt aber letztlich wegen der geringen Anzahl der Kinder in dieser Betreuungsform zu dem zu verzeichnenden Anstieg der vom Träger und den Eltern aufzubringenden Platzkostenanteile.

 

Positiv zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Platzkosten im Bereich der Kinderkrippe vorrangig durch die erreichte Absenkung des Personalschlüssels um 0,21 VbE insgesamt um 147.12 € auf 979,62 € gesenkt werden konnten.

 

  1. Finanziell betrachtet hat sich insbesondere für den Hortbereich die Neuorganisation der Vorschul- und Hortgruppen positiv ausgewirkt.

 

 

 

Im Ergebnis der Kostenverhandlungen ist es zu einem Anstieg im Bereich Kinderkrippe und Kindergarten und im Hort zu einer Absenkung der Platzkosten wie folgt gekommen: 

 

 

Krippe

 

 

Kostenbeteiligte

gegenwärtig

Verhandlungsergebnis

Differenz bei 50% Regel

 

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Stadt Grevesmühlen

515,84 €

341,69 €

356,31 €

237,81 €

12,14 €

10,02 €

Eltern

343,90 €

227,79 €

356,31 €

237,81 €

12,41 €

10,02 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindergarten

 

 

 

 

Kostenbeteiligte

gegenwärtig

Verhandlungsergebnis

Differenz bei 50% Regel

 

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Stadt Grevesmühlen

167,76 €

128,99 €

171,98 €

127,73 €

4,23 €

-1,26 €

Eltern

167,76 €

128,98 €

171,99 €

127,72 €

4,23 €

-1,26 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Hort

 

 

 

 

 

Kostenbeteiligte

gegenwärtig

Verhandlungsergebnis

Differenz bei 50% Regel

 

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Ganztags

Teilzeit

Stadt Grevesmühlen

125,86 €

88,55 €

107,01 €

73,70 €

-18,85 €

-14,85 €

Eltern

125,86 €

88,54 €

107,01 €

73,70 €

-18,85 €

-14,84 €

 

 

 

Aufgrund dieser Veränderung legt die Verwaltung wiederholt die Anlage 1 zur Gebührensatzung KITA der Stadtvertretung zur Beratung vor.

 

Die neuen Entgelte gelten ab 1. Juni 2016.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom  30. März 2010:

 

Die Entgelte für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24 – 26 in 23936 Grevesmühlen sind mit Beschluss der Stadtvertretung Grevesmühlen vom 08.06.2015 wie folgt festgelegt ab 1. Juni 2015:

 

 

  1. Kinderkrippe

 

Ganztags

Teilzeit

Halbtags

Land und Landkreis

267,00 €

155,00 €

96,00 €

Stadt Grevesmühlen

356,31 €

237,81 €

182,06 €

Eltern

356,31 €

237,81 €

182,06 €

Gesamt

979,62

630,12

456,12

 

 

 

  1.                Kindergarten

 

Ganztags

Teilzeit

Halbtags

Land und Landkreis

136,00 €

77,00 €

44,00 €

Stadt Grevesmühlen

171,99

127,73

109,35

Eltern

171,98

127,72

109,34

Gesamt

479,97

332,45

258,69

 

 

  1. Hort

 

Ganztags

Teilzeit

Land und Landkreis

84,00 €

46,00 €

Stadt Grevesmühlen

107,01

73,70

Eltern

107,01

73,70

Gesamt

298,02

193,40

4.Mehrbedarf je Betreuungsstunde:

Mehrbedarf Hort in Ferien/ freibewegliche Ferientage   (§ 5 (3) KiföG M-V)

 

10,56

verspätetes Abholen des Kindes

(Krippe, Kindergarten, Hort)

 

 

3,75 € 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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