Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt, den Antrag des 1. SC „Gut Blatt“ Grevesmühlen abzulehnen, da es sich beim Antragsteller um keine als gemeinnützig anerkannte juristische Person gemäß Förderrichtlinie der Stadt Grevesmühlen vom 01.01.2006 handelt und somit nicht zuwendungsberechtigt ist.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 31.03.2015 stellte der 1. SC „Gut Blatt“ Grevesmühlen einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung für das 25-jährige Bestehen des Skatclubs.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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