Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung zur Benutzung des Bestattungswaldes „FriedWald“ Grevesmühlen (Nutzungssatzung „FriedWald“), wie sie der Anlage im Entwurf zu entnehmen ist.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat mit Beschluss vom 03.02.2014 festgelegt, dass Teilflächen im Grevesmühlener „Steinbrink“ als Bestattungswald gewidmet und zur Betreibung ein Geschäftsbesorgungs- und Dienstvertrag mit der Firma „FriedWald“ abgeschlossen werden sollen. Nach Unterzeichnung dieses Vertrages ist der entsprechende Antrag auf Genehmigung einer Bestattungsanlage bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellt worden. Die unteren Aufsichtsbehörden beim Landkreis wurden zwischenzeitlich am Verfahren beteiligt und haben ihre Stellungnahmen abgegeben. In Kürze ist mit der Erteilung der Genehmigung zu rechnen.

 

Für die Inbetriebnahme und einen ordentlichen zukünftigen Geschäftsbetrieb des „FriedWald“ Grevesmühlen ist es zudem erforderlich, die Benutzung dieses Bestattungswaldes über eine Satzung zu regeln. Der Entwurf dazu ist der Anlage zu entnehmen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:     

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Anlagen

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