Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-565

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Grevesmühlen.   

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzungsänderung wird hauptsächlich wegen des Punktes (3) erforderlich, weil sich die Mahngebühren mit dem sechsten Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes vom 25. November 2014 geändert haben. Nach diesem betragen die Mahngebühren „… ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro.“.

Bisher war die Gebühr in der Satzung auf 2,50 Euro festgelegt. Mit der neuen Regelung ist keine weitere Anpassung bei einer erneuten Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes erforderlich.

Die Punkte (1) und (2) dienen lediglich der Konkretisierung aus der laufenden Praxis heraus.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mahngebühren für die Stadtbibliothek beliefen sich im Jahr 2014 auf 239,10 Euro. Es ist mit einer Verdoppelung zu rechnen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...