Informationsvorlage - VO/12SV/2015-558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

 

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Stadtvertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

 

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2014 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2015, welche im Finanzhaushalt 2014 berücksichtigt wurde.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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