Vorlage öffentlich - VO/12SV/2015-560

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Anlage 1 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 in beiliegender Fassung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

1.

Nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz- (KiföG) M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Kita) nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbare Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote, die darauf beruhenden differenzierten Entgelte sowie die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kita festgelegt.

 

Gemäß § 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 legt die Stadt Grevesmühlen auf Grundlage der jeweils leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung i. V. mit §§ 20 und 21 KiföG M-V die Höhe der Elternbeiträge (Gebühren) gemäß Anlage 1 fest und gibt sie amtlich bekannt.

 

Nach dem KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) hat die Verwaltung die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 1. Januar 2015 neu ermittelt. Die beim LK NWM eingereichten Kostenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt. Sollte es im Ergebnis der Verhandlung noch zu Kostenveränderungen kommen, werden diese Anlagen aktualisiert nachgereicht.

 

Im Fokus der neuen Platzkostenkalkulationen stand das Bemühen der Verwaltung trotz der Umsetzung des Mindestlohnes im Dienstleistungssektor seit dem 1. Januar 2015 und der weiteren Absenkung des Fachkraft- Kind- Schlüssels im Kindergarten ab dem 1. August 2015 (von 1:16 auf dann 1:15) höhere finanzielle Belastungen für die Personensorgeberechtigten und die Stadt Grevesmühlen so gering wie möglich zu halten. In Zusammenarbeit mit der Kita-Leiterin wurden dazu alle Betriebskosten, Gebäude- und Raumnutzungen sowie die Fachkraft- Kind- Schlüssel in allen Betreuungsformen erneut geprüft. In den Bereichen Kindergarten und Hort sind einige Raumnutzungen geändert worden, um der altersspezifischen Förderung der Kinder künftig noch besser gerecht zu werden. Dabei bleiben die Gesamtplatzkapazitäten erhalten. Die gegenwärtigen höchstmöglichen Fachkraft- Kind- Schlüssel sollen in den Bereichen Kindergarten und Hort weiter ausgeschöpft werden. In der Krippe ist eine Anpassung dieses Schlüssels auf den Mittelwert von Minimum und Maximum bei gleichbleibender qualitativer Betreuung dieser Kinder erfolgt.

 

Durch diese Veränderungen ist es gelungen, die Platzkosten und damit auch die Elternanteile in allen Betreuungsformen stabil zu halten. Geringe Abweichungen sind jedoch noch in den ausstehenden Entgeltverhandlungen möglich.

 

Hierzu ein Vergleich der Kosten für Ganztagsplätze:

 

  Krippe ganztags

 

   gegenwärtig     neu

Platzkosten gesamt1.126,74  943,41

Landes- und Kreismittel   267,00 €267,00 €

Elternanteil   343,90 € (40%)338,21 € (50%)

Anteil Stadt GVM     515,84 € (60%)  338,21 € (50%)

 

Kindergartenganztags

 

   gegenwärtig      neu

Platzkosten gesamt    471,52 €  471,26 €

Landes- und Kreismittel    136,00 €136,00 €

Elternanteil    167,76 € (50%)167,63 € (50%)

Anteil Stadt GVM      167,76 € (50%)  167,63 € (50%)

 

Hort ganztags

 

   gegenwärtig      neu

Platzkosten gesamt     355,72 €  334,29 €

Landes- und Kreismittel       84,00 €  84,00 €

Elternanteil    125,86 € (50%)125,15 € (50%)

Anteil Stadt GVM      125,86 € (50%)  125,15 € (50%)

 

 

Die differenzierten Entgelte/Platzkosten entsprechen dem tatsächlichen Inhalt, dem Umfang und der Qualität der Leistungsangebote der Kita „Am Lustgarten“. Insbesondere ist hierbei zu bemerken, dass die Stadt Grevesmühlen regelmäßig jährlich betriebsnotwendige Mittel für die Unterhaltung und Renovierung der Kita „Am Lustgarten“ einsetzt. Im Vergleich mit freien Kita-Trägern in und um Grevesmühlen werden zudem in Krippe und Kindergarten täglich 11,5 statt 10 Stunden Öffnungszeit angeboten und im Hort täglich 7 statt 6 Stunden. Die Förderung der Kinder erfolgt während der gesamten Öffnungszeit durch pädagogische Fachkräfte, die tarifgerecht vergütet werden. Damit bietet die Stadt Grevesmühlen den Eltern nicht nur längere Öffnungszeiten als andere Anbieter in Grevesmühlen an, sondern hält auch während dieser Zeit ausschließlich pädagogische Fachkräfte für die Förderung der Kinder vor. Trotzdem ist festzustellen, dass sich die Entgelte/Platzkosten der freien Träger inzwischen der Höhe der Entgelte/Platzkosten der kommunalen Kita sehr angenähert haben, bzw. diese sogar übertreffen (siehe dazu auch Anlage 5).

 

2.

Gegenwärtige Mehraufwendungen der Stadt Grevesmühlen für die Kindertagesförderung in der Kita „Am Lustgarten“:

 

1.      Bezuschussung der Krippenplätze durch Erhöhung des Wohnsitzgemeindeanteils von 50% auf 60%

2.      Bezuschussung der Elterngebühr für Mehrbedarf im Hort in den Ferien in Höhe von 50%

 

Diese Mehraufwendungen beinhalten eine dauerhafte, zusätzliche finanzielle Belastung der Stadt Grevesmühlen im Bereich der freiwilligen Leistungen. Mit den gegenwärtigen Bezuschussungen werden nur Personensorgeberechtigte, deren Kinder in der städtischen Kita betreut werden, unterstützt. Die Bezuschussung erfolgt für bis zu maximal 22 Krippenkinder monatlich und im Hort für Mehrbedarf in den Ferien/an freibeweglichen Ferientagen für bis zu 2 Kinder im Jahr und ist weder an das Einkommen der Personensorgeberechtigten noch an deren soziale Verhältnisse gebunden.

 

Anhand der vorgelegten Kalkulationen sind aus Sicht der Verwaltung diese zusätzlichen Bezuschussungen nicht mehr erforderlich, besonders unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Personensorgeberechtigten wie bisher auch die nachstehend genannten finanziellen Hilfen beantragen/in Anspruch nehmen können:

 

Für die Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 21 Absatz 5 und 6 KiföG M-V anteilige Entlastungen von Elternbeiträgen durch folgende Regelungen:

a)      sozialverträgliche Staffelung der Elternbeiträge

b)      vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge

c)      Übernahme der Verpflegungskosten als Bildungs- und Teilhabeleistung nach § 28 Absatz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

d)      im letzten Jahr vor dem voraussichtlichen Eintritt in die Schule (bis zu 80 € monatlich)

e)      bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs (bis zu 100 € monatlich)

 

Dazu ist zu bedenken, dass die Stadt Grevesmühlen neben der gebührenpflichtigen Hortbetreuung ganzjährig ein kostenfreies Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugendhaus in Grevesmühlen vorhält. Als Ansprechpartner stehen hier zwei pädagogische Fachkräfte (Jugendsozialarbeiterinnen) in Vollzeit zur Verfügung.

 

Personensorgeberechtigte, deren Kinder in anderen Kitas oder in Tagespflege betreut werden, erhalten keine zusätzlichen städtischen Zuschüsse. In der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der in der Stadt Grevesmühlen betreuten Kinder mit Hauptwohnsitz Grevesmühlen zum Stichtag 30.11.2014 dargestellt.

 

 

Gesamt603 Kinder

davon

in der Kita „Am Lustgarten“269 Kinder

davon in der Krippe  20 Kinder

davon im Kindergarten  90 Kinder

davon im Hort159 Kinder

 

davon

in Kitas in freier/privater Trägerschaft300 Kinder

davon in der Krippe  87 Kinder

davon im Kindergarten208 Kinder

davon im Hort    5 Kinder

 

davon

in Tagespflege    34 Kinder

davon in der Krippe  32 Kinder

davon im Kindergarten    2 Kinder

davon im Hort    0 Kinder

 

 

Weil die Stadt Grevesmühlen keinen ausgeglichenen Haushalt hat, befindet sie sich nach wie vor in der Haushaltssicherung. Ein Haushaltssicherungskonzept nach § 43 der KV M-V wurde beschlossen und regelmäßig - auch für das Haushaltsjahr 2015 - durch Beschluss fortgeführt. Unter diesem Aspekt sind die freiwilligen Leistungen/Bezuschussungen besonders kritisch zu diskutieren.

 

 

Anlagen:

Anlage 1Anlage 1 der Gebührensatzung KITA ab April 2015

Anlage 2Kostenkalkulation für die Krippe

Anlage 3Kostenkalkulation für den Kindergarten

Anlage 4Kostenkalkulation für den Hort

Anlage 5Übersicht zu Kita- Platzkosten im Amtsbereich Stadt Grevesmühlen und Grevesmühlen- Land

Anlage 5Anlage 1 der Gebührensatzung KITA vom 9. Dezember 2013

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...