Vorlage öffentlich - VO/09GV/2015-113
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Testorf-Steinfort
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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12.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 44 Absatz 4, Satz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Gemeindevertretung dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, welche der Gemeinde Testorf-Steinfort zufließen sollen, innerhalb einer Wertgrenze von 100 € bis 1.000 € zu entscheiden.
Das Festlegen dieser Befugnis in der Hauptsatzung führt zu einer Steigerung der Kompetenzen des Hauptausschusses und vereinfacht das Verfahren zur Annahme oder Vermittlung von Spenden bis 1.000 €, weil nicht bei jedem Angebot eine Sitzung der gesamten Gemeindevertretung einzuberufen ist, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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