Vorlage öffentlich - VO/09GV/2015-113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf anliegende 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 29.04.2014.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 44 Absatz 4, Satz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Gemeindevertretung dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, welche der Gemeinde Testorf-Steinfort zufließen sollen, innerhalb einer Wertgrenze von 100 € bis 1.000 € zu entscheiden.

 

Das Festlegen dieser Befugnis in der Hauptsatzung führt zu einer Steigerung der Kompetenzen des Hauptausschusses und vereinfacht das Verfahren zur Annahme oder Vermittlung von Spenden bis 1.000 €, weil nicht bei jedem Angebot eine Sitzung der gesamten Gemeindevertretung einzuberufen ist, um eine Entscheidung herbeizuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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