Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Aufgrund des  §11 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Investor,

Langness GmbH & Co.KG

Geschäftsführer  Herr DR. Hermann Langness

Posthofstraße 4

24321 Lütjenburg,

                  den Städtebaulichen Vertrag gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Grevesmühlen kann auf der Grundlage des § 11 BauGB einen städtebaulichen Vertrag beschließen, dessen Inhalt u.a. die Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung und die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des §1a Abs. 3 zum Gegenstand hat.

 

 

Information zum Einfluss der Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 1: Entwicklung des Bahnhofes und des Bahnhofsumfeldes (Schlüsselprojekt)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die anfallenden Kosten sind vom Investor zu tragen.

 

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Anlagen

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