Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-523
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Grevesmühlen "Einzelhandel am Bahnhof"
hier: Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
15.01.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
|
Vorberatung
|
|
|
20.01.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Grevesmühlen
|
Entscheidung
|
|
|
02.02.2015
|
Beschlussvorschlag
- Aufgrund des §11 BauGB beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ der Stadt Grevesmühlen laut Anlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Investor,
Langness GmbH & Co.KG
Geschäftsführer Herr DR. Hermann Langness
Posthofstraße 4
24321 Lütjenburg,
den Städtebaulichen Vertrag gemäß Anlage abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen kann auf der Grundlage des § 11 BauGB einen städtebaulichen Vertrag beschließen, dessen Inhalt u.a. die Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung und die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des §1a Abs. 3 zum Gegenstand hat.
Information zum Einfluss der Entscheidung auf Leitbilder
Leitbild 1: Entwicklung des Bahnhofes und des Bahnhofsumfeldes (Schlüsselprojekt)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
206,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|