Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des  Abwägungsgebotes geprüft. Das Ergebnis ist  in der  Anlage  dargestellt.

Die in der Anlage gegebenen Abwägungsempfehlungen werden hiermit beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes wurden alle bekannten und zugänglichen Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet um den Entwurf möglichst umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Entwurfsunterlagen zum B-Plan Nr. 37 lagen in der Zeit vom 16.06.2014 bis zum 17.07.2014 in der Stadtverwaltung der Stadt Grevesmühlen öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange ergingen Stellungnahmen, die bauordnungs- wie planungsrechtliche Belange betrafen. Diese Belange konnten im Rahmen der Abwägung abschließend behandelt werden, so dass einige zusätzliche Hinweise in die Planung aufgenommen werden. Inhaltliche Änderungen an der Planung ergaben sich dadurch hingegen nicht. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Alle sich ergebenden Belange - seien sie öffentlicher oder privater Natur - die bei der Bebauungsplanung relevant waren, wurden ermittelt, gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen. Der Bebauungsplan ist damit das Ergebnis einer gerechten Interessensabwägung.

 

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen gemäß Anlage sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

 

Information zum Einfluss der Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 1: Entwicklung des Bahnhofes und des Bahnhofsumfeldes (Schlüsselprojekt)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die anfallenden Kosten sind vom Investor zu übernehmen.

 

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Anlagen

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