Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung wählt für das Wahlgebiet der Stadt Grevesmühlen zum Wahlleiter Herrn Klaus Welzer.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.10.2003 (GVOBl. M-V Seite 458) ist für das Wahlgebiet der Stadt Grevesmühlen, ein Wahlleiter zu wählen.

Herr Welzer hat sein Einverständnis erklärt, als Wahlleiter zur Verfügung zu stehen.

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