Vorlage öffentlich - VO/09GV/2014-106
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Beantragung eines beidseitigen Sicherheitsstreifens für Fahrradfahrer auf der Landesstraße L 031 von Testorf nach Harmshagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Susanne Böttcher
- Verfasser:
- S. Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.12.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sicherheitsstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrräder auf der Fahrbahn markiert werden. Fahrzeugführer dürfen die Markierung nur bei Bedarf überfahren, wenn dabei Radfahrer nicht gefährdet werden.

Durch den optisch verengten Verkehrsraum soll sich das Geschwindigkeitsniveau verringern und die Sicherheit der Fahrradfahrer insbesondere der Kinder effektiv erhöhen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag zur Anordnung der Fahrradsicherheitsstreifen an die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg zu stellen.
