Vorlage öffentlich - VO/09GV/2014-097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf anliegende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort vom 29.04.2014.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort ist keine Regelung dazu enthalten, in welcher Art und Weise die Rechnungsprüfung für die Gemeinde erfolgen soll. Dies ist jedoch erforderlich, weil § 36 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) den Gemeinden mit den Regelungen der Sätze 5 und 6 Wahlmöglichkeiten zur Verfügung stellt. Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat sich mit Beschluss vom 02.09.2010 dafür ausgesprochen, die Aufgabe der Rechnungsprüfung auf das Amt Grevesmühlen-Land zu übertragen (§ 36 Abs. 2, Satz 6 KV M-V). Diese Entscheidung sollte daher auch in der Hauptsatzung zum Ausdruck kommen.     

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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