Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-506
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Stoffregen, Brigitte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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18.11.2014
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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08.12.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2015.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2015 zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2015 aufgestellt.
Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 28. Oktober 2014 diskutiert und Kürzungen, insbesondere im investiven Bereich, vorgeschlagen, die in die vorliegende Fassung eingearbeitet wurden.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,1 MB
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