Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt zur vorzeitigen Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Sandstraße Grevesmühlen eine Kostenspaltung gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sandstraße ist die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung erneuert worden. Die hierfür gemäß der Straßenbaubeitragssatzung zu erhebenden anteiligen Kosten sollen durch Beitragserhebung von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Da noch nicht alle in der Sandstraße vorhandenen bzw. möglichen Teileinrichtungen (wie Fahrbahn, Gehweg) erneuert worden sind, ist für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht dieser Kostenspaltungsbeschluss erforderlich.

 

Ein Abschnittsbildungsbeschluss ist nicht erforderlich, da das Abrechnungsgebiet entsprechend der örtlichen Gegebenheiten eine rechtlich eigenständige Anlage ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Positiv, durch die Möglichkeit der rechtsicheren Erhebung von Beiträgen als Einnahme.

 

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Anlagen

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