Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-509
Grunddaten
- Betreff:
-
Kombinierter Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluß zur Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau des Questiner Weges in Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Verfasser:
- Reno Böhringer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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13.11.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Entscheidung
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18.11.2014
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Beschlussvorschlag
Für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau des Questiner Weges in Grevesmühlen werden zwei Abrechnungsabschnitte gebildet:
Abschnitt I
Dieser Abschnitt beginnt am östlichen Ende des Questiner Weges zur Bahnhofstraße. und endet mit dem Beginn der Einmündung zur Puschkinstraße.
Abschnitt II
Dieser Abschnitt beginnt mit dem Ende des Abschnittes I aus östlicher Richtung und endet mit dem Eisenbahnübergang in westlicher Richtung.
Zur näheren Eingrenzung wird auf die zu diesem Beschluss als Anlage gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitte verwiesen, auf denen die hier textlich beschriebenen Abgrenzungen auch bildlich dargestellt sind.
Kostenspaltung
Für den Abschnitt II erfolgt eine Kostenspaltung. Es erfolgt lediglich die Abrechnung der ausgebauten Straßenbeleuchtung, da die ausgebaute Fahrbahn bereits in satzungsloser Zeit ausgebaut wurde.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Grevesmühlen sind Beiträge zu erheben. Für eine rechtmäßige Abrechnung ist eine Abschnittsbildung, vie vorgeschlagen erforderlich, da in der Örtlichkeit klare Abgrenzungsmerkmale gegeben sind, wie Straßenbreite und Art der ausgebauten Teilanlagen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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