Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-509

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau des Questiner Weges in Grevesmühlen werden zwei Abrechnungsabschnitte gebildet:

 

Abschnitt I

Dieser Abschnitt beginnt am östlichen Ende des Questiner Weges zur Bahnhofstraße. und endet mit dem Beginn der Einmündung zur Puschkinstraße.

 

Abschnitt II

Dieser Abschnitt beginnt mit dem Ende des Abschnittes I aus östlicher Richtung und endet mit dem Eisenbahnübergang in westlicher Richtung.

 

Zur näheren Eingrenzung wird auf die zu diesem Beschluss als Anlage gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitte verwiesen, auf denen die hier textlich beschriebenen Abgrenzungen auch bildlich dargestellt sind.

 

Kostenspaltung

Für den Abschnitt II erfolgt eine Kostenspaltung. Es erfolgt lediglich die Abrechnung der ausgebauten Straßenbeleuchtung, da die ausgebaute Fahrbahn bereits in satzungsloser Zeit ausgebaut wurde.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Grevesmühlen sind Beiträge zu erheben. Für eine rechtmäßige Abrechnung ist eine Abschnittsbildung, vie vorgeschlagen erforderlich, da in der Örtlichkeit klare Abgrenzungsmerkmale gegeben sind, wie Straßenbreite und Art der ausgebauten Teilanlagen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, positiv durch die Möglichkeit der Generierung von Einnahmen durch Abgabenfestsetzung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...