Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-089
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen
hier: Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss für den Teilbereich 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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02.12.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.12.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
1. Die vorgenommene Abwägung durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen vom 06.02.2007 zur Behandlung der Stellungnahmen wird bestätigt. Zusätzlich werden die Aussagen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes für den Teilbereich 2 ergänzt und eine erneute Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt, die den Verfahrensunterlagen beigefügt wird.
2. Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
4. Die nicht berücksichtigen Anregungen sind bei Vorlage über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
5. Die Abwägung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss für den Teilbereich 2)
6. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 2 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verfahren des Landschaftsplanes der Stadt Grevesmühlen.
7. Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen, ergänzt für den Teilbereich 2, wird gebilligt.
8. Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 2 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Stadt Grevesmühlen hat das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes für 10 Teilbereiche geführt. Ausgenommen vom Antrag auf
Genehmigung waren der Teilbereich 2 für die gewerbliche Baufläche an der
Kläranlage und der Teilbereich 3 für das Sondergebiet Sommerrodelbahn. Für den
Bereich 2 soll das Genehmigungsverfahren nun zum Abschluss gebracht werden.
Da
nun mittlerweile der Landschaftsplan einen Stand nach Beteiligung der Behörden
erreicht hat, der Grundlage für weitere planungsrechtliche Entscheidungen
darstellt, wird der Abwägungsbeschluss für den Teilbereich 2 ergänzt, ohne
erneut eine Beteiligung von Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
oder der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Stellungnahmen sind noch geeignet,
für die Entscheidung zugrunde gelegt zu werden, zumal insbesondere für den
Teilbereich 2 ein parallel laufendes Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 29 durchgeführt wird. Auf der Grundlage der Abwägung für
den Teilbereich 2 wird der Feststellungsbeschluss für diesen Bereich nochmals
gefasst und das Verfahren der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich
zum Abschluss gebracht.
