Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-089

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die vorgenommene Abwägung durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen vom 06.02.2007 zur Behandlung der Stellungnahmen wird bestätigt. Zusätzlich werden die Aussagen aus dem Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes für den Teilbereich 2 ergänzt und eine erneute Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt, die den Verfahrensunterlagen beigefügt wird. 

2.      Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2  unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.      Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.

4.      Die nicht berücksichtigen Anregungen sind bei Vorlage über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

5.      Die Abwägung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss für den Teilbereich 2)

6.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 2 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verfahren des Landschaftsplanes der Stadt Grevesmühlen.

7.      Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen, ergänzt für den Teilbereich 2, wird gebilligt.

8.      Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 2 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für 10 Teilbereiche geführt. Ausgenommen vom Antrag auf Genehmigung waren der Teilbereich 2 für die gewerbliche Baufläche an der Kläranlage und der Teilbereich 3 für das Sondergebiet Sommerrodelbahn. Für den Bereich 2 soll das Genehmigungsverfahren nun zum Abschluss gebracht werden.

Da nun mittlerweile der Landschaftsplan einen Stand nach Beteiligung der Behörden erreicht hat, der Grundlage für weitere planungsrechtliche Entscheidungen darstellt, wird der Abwägungsbeschluss für den Teilbereich 2 ergänzt, ohne erneut eine Beteiligung von Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Stellungnahmen sind noch geeignet, für die Entscheidung zugrunde gelegt zu werden, zumal insbesondere für den Teilbereich 2 ein parallel laufendes Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 durchgeführt wird. Auf der Grundlage der Abwägung für den Teilbereich 2 wird der Feststellungsbeschluss für diesen Bereich nochmals gefasst und das Verfahren der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich zum Abschluss gebracht.

 

Loading...