Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt augrund des § 10 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest als Satzung.
  2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest unmittelbar nach Schaffung der Voraussetzungen (nach Genehmigung oder nach Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes) vorzunehmen. Dabei ist in der Bekanntmachung anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen durchgeführt.

Auf der Grundlage der Beteiligungsverfahren und der Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Bebauungsplan wird der Satzungsbeschluss gefasst. Danach ist der Bebauungsplan entweder zur Genehmigung zu beantragen oder die Anzeige des Bebauungsplanes vorzunehmen. Dies hängt vom Stand der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen ab. Da die Stadt Grevesmühlen davon ausgeht, dass die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt wird, wird der Satzungsbeschluss derart gefasst, dass der Bebauungsplan bekannt zu machen ist. Es wird vorausgesetzt, dass der Flächennutzungsplan genehmigt und rechtskräftig ist.

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