Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-088
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen
für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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20.11.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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02.12.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.12.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt augrund des § 10 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest als Satzung.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest unmittelbar nach Schaffung der Voraussetzungen (nach Genehmigung oder nach Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes) vorzunehmen. Dabei ist in der Bekanntmachung anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Aufstellungsverfahren für den
Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen durchgeführt.
Auf der Grundlage der Beteiligungsverfahren und der Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zum Bebauungsplan wird der
Satzungsbeschluss gefasst. Danach ist der Bebauungsplan entweder zur
Genehmigung zu beantragen oder die Anzeige des Bebauungsplanes vorzunehmen.
Dies hängt vom Stand der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Grevesmühlen ab. Da die Stadt Grevesmühlen davon ausgeht, dass die 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt wird, wird der Satzungsbeschluss
derart gefasst, dass der Bebauungsplan bekannt zu machen ist. Es wird
vorausgesetzt, dass der Flächennutzungsplan genehmigt und rechtskräftig ist.
