Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-086
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm Stadtumbau Ost - Fördergebiet "Altstadt" Grevesmühlen
hier: Rückbau Klützer Straße 3 (Vorderhaus)in Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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10.11.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der
Aufnahme der Stadt Grevesmühlen in das Rückbauprogramm Stadtumbau Ost des
Landes M-V im Jahr 2004 wurde u. a. auch der Rückbau des Gebäudes Klützer Straße
3 beantragt. Das Gebäude wurde vermutlich vor 1914 errichtet (genaues Datum ist
nicht ermittelbar).
Die Kosten
für eine Sanierung wurden aufgrund des schlechten Bauzustandes und der
Ausstattung (Ofenheizung) als unzumutbar hoch und unwirtschaftlich eingestuft.
Ein Erhalt
des Gebäudes war aus städtebaulicher Sicht nicht zu begründen, da es kein
Denkmal oder erhaltenswürdiges Gebäude darstellt.
Das
Hinterhaus der Klützer Str. 3 mit
6 WE wurde durch den Eigentümer
(WOBAG mbH Grevesmühlen) bereits im Jahr 2006 freigezogen und abgerissen.
Im
Vorderhaus war bis vor kurzem noch der DRK-Kindergarten untergebracht.
Seit Umzug
des Kindergartens in den Neubau im Wohngebiet West II im Oktober 2008 steht
das Gebäude
leer, so dass der Rückbau des Vorderhauses (3WE + Gewerberäume) durch den
Eigentümer beantragt werden konnte.
Der
Bewilligungsbescheid zum Rückbau wurde unter der Maßgabe erteilt, dass vor
Auszahlung der Mittel entsprechend der Rückbaurichtlinie ein Beschluss der
Stadtvertretung vorzulegen ist, da es sich bei dem Gebäude Klützer Straße 3 um
ein Vorderhaus handelt, welches vor 1914 errichtet wurde. Die Maßnahme muß bis
zum 21.11. 2008 abgerechnet sein.
