Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Rückbau des Gebäudes Klützer Straße 3 (Vorderhaus) in Grevesmühlen (Baujahr vor 1914).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Aufnahme der Stadt Grevesmühlen in das Rückbauprogramm Stadtumbau Ost des Landes M-V im Jahr 2004 wurde u. a. auch der Rückbau des Gebäudes Klützer Straße 3 beantragt. Das Gebäude wurde vermutlich vor 1914 errichtet (genaues Datum ist nicht ermittelbar).

 

Die Kosten für eine Sanierung wurden aufgrund des schlechten Bauzustandes und der Ausstattung (Ofenheizung) als unzumutbar hoch und unwirtschaftlich eingestuft.

Ein Erhalt des Gebäudes war aus städtebaulicher Sicht nicht zu begründen, da es kein Denkmal oder erhaltenswürdiges Gebäude darstellt.

 

Das Hinterhaus der Klützer Str. 3  mit 6 WE  wurde durch den Eigentümer (WOBAG mbH Grevesmühlen) bereits im Jahr 2006 freigezogen und abgerissen.

 

Im Vorderhaus war bis vor kurzem noch der DRK-Kindergarten untergebracht.

Seit Umzug des Kindergartens in den Neubau im Wohngebiet West II im Oktober 2008 steht

das Gebäude leer, so dass der Rückbau des Vorderhauses (3WE + Gewerberäume) durch den Eigentümer beantragt werden konnte.

 

Der Bewilligungsbescheid zum Rückbau wurde unter der Maßgabe erteilt, dass vor Auszahlung der Mittel entsprechend der Rückbaurichtlinie ein Beschluss der Stadtvertretung vorzulegen ist, da es sich bei dem Gebäude Klützer Straße 3 um ein Vorderhaus handelt, welches vor 1914 errichtet wurde. Die Maßnahme muß bis zum 21.11. 2008 abgerechnet sein.                                                               

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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