Vorlage öffentlich - VO/14GV/2014-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Zum 70., 75., 80. und 85. Geburtstag gratuliert der Bürgermeister oder ein Stellvertreter mit einem Präsent im Wert von 20 €.
     
  2. Ab dem 71. Geburtstag wird ein entsprechendes Glückwunschschreiben durch die Verwaltung verschickt.
     
  3. Ab dem 90. Geburtstag wird jährlich durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter mit einem Präsent im Wert von 20 € gratuliert.
     
  4. Zur Goldenen Hochzeit (oder weiteren Jubiläen) wird durch den Bürgermeister oder seine Stellvertreter ein Präsent in Höhe von 25 € überreicht.     
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für eine bessere Planbarkeit der Haushaltsstelle 35101/56930000 – Repräsentationen/Rentnerbetreuung/-geburtstage ist die Erstellung einer Gratulationsordnung erforderlich.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  

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