Vorlage öffentlich - VO/14GV/2014-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist aufgefallen, dass in der Hauptsatzung der Gemeinde Stepenitztal der finanzielle Entscheidungsrahmen des Bürgermeisters hinsichtlich der überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Ausgaben weniger umfangreich ist, als derjenige für die ehemalige Gemeinde Börzow. In Anbetracht der Größe der neuen Gemeinde Stepenitztal erscheint dies unverhältnismäßig und sollte daher angepasst werden

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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