Vorlage öffentlich - VO/14GV/2014-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen:

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der durch die Gemeinden Börzow, Mallentin und Papenhusen gebildeten neuen Gemeinde Stepenitztal macht sich der Erlaß einer einheitlichen Straßenbaubeitragssatzung erforderlich. Die vorgelegte Satzung tritt am 1. Januar in Kraft. Bis dahin gelten die für ihre jeweiligen Gemeindegebiete erlassenen Altsatzungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Positiv, durch die rechtssichere Möglichkeit der Erhebung von Gemeindeabgaben

 

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Anlagen

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