Vorlage öffentlich - VO/14GV/2014-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stepenitztal genehmigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin, der ehemaligen Gemeinde Mallentin, zur Auftragsvergabe und überplanmäßigen Ausgabe zum Kauf von Spielgeräten.        

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auftragsvergabe sowie überplanmäßige Auszahlung

Produktsachkonto:              36601.09100000, Maßnahme 012 - Kauf von Spielgeräten

 

Die Bürgermeisterin traf am 21.05.2014 folgende Eilentscheidung gemäß § 39 Abs.3 KV M-V

Die Firma ESPAS erhält den Auftrag für die Gemeinde Mallentin Spielgeräte im Wert von 5.438,30 €, abzgl. Skonto 5.275,15 €, zu liefern.

Ich genehmige die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 800,00 Euro (tatsächlich erforderlich 775,15 €) für den Kauf von Spielgeräten für diverse Spielplätze in der Gemeinde Mallentin. Die benötigten Deckungsmittel für die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 800,00 Euro werden aus dem Produktsachkonto 36601.52338000 "Unterhaltung öffentlicher Spielplätze" zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Mallentin vom 11.07.2005 entscheidet die Bürgermeisterin lt. § 5 Abs. 2 bei überplanmäßigen Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 3.000 Euro. Lt. § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung entscheidet die Bürgermeisterin über die Vergabe von Aufträgen nach VOL bis zum Wert von 600,00 Euro. Für die nächste ordentliche Sitzung der Gemeinde-vertretung ist noch kein Termin festgelegt. Daher mache ich von meinem Recht der Eilentscheidung Gebrauch. Diese Eilentscheidung bedarf der nachträglichen Bestätigung der Gemeindevertretung.

Die Geräte wurden inzwischen geliefert, abgerechnet und aufgestellt. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Die liquiden Mittel nehmen ab, das Anlagevermögen erhöht sich.   

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