Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen der aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung unter Beachtung des Abwägungsgebotes gemäß Anlage beraten und geprüft.

Die Abwägung zur 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung vorgebrachter Anregungen wird von der Stadtvertretung gemäß Anlage beschlossen (Abwägungsbeschluss).

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zusetzen.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Satzung über die 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen aufgrund des  § 86 Abs. 1 und 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) und des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land M-V, bestehend aus dem Satzungstext und dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurfs-und Auslegungsbeschluss der Satzung über die 1. Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen wurde von der Stadtvertretung am 03.02.2014 gefasst. Daraufhin wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es sind 2 Stellungnahmen eingegangen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung / öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 24.02.2014 bis zum 24.03.2014 statt. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss stehen jetzt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der abschließende Satzungsbeschluss an. 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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