Vorlage öffentlich - VO/11GV/2014-066
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde Warnow zum Schuleinzugsbereich für den Regionalschul- und Grundschulbereich i. V. m. der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende 2019/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Verfasser:
- Wulff,Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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05.08.2014
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kinder aus der Gemeinde Warnow (Warnow, Bössow, Gantenbeck, Großenhof, Thorstorf) ab dem Schuljahr 2015/16 am Schulstandort Grevesmühlen an den nachfolgend benannten Schulen beschult werden sollen:
für Grundschüler: Grundschule „Fritz Reuter“, Kleine Alleestraße 44 in 23936 Grevesmühlen
für Regionalschüler: Regionale Schule „Am Wasserturm“, Ploggenseering 68 in
23936 Grevesmühlen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 für das Land Mecklenburg Vorpommern i. V. m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung (Schulentwicklungsplanungsverordnung- SEPVO M-V) vom 4. Oktober 2005 ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 20015/16 bis zum Ende des Jahres 2019/20 eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.
In Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburgs sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen.
Die Schulträger haben die Gemeinden, die zum bestehenden Schuleinzugsbereich gehören, anzuhören.
Die weitere Zugehörigkeit zum Schuleinzugsbereich der Grundschule in Damshagen wurde bereits seit 1.August 2006 von der Gemeinde abgelehnt.
