Vorlage öffentlich - VO/11GV/2014-066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Kinder aus der Gemeinde Warnow (Warnow, Bössow, Gantenbeck, Großenhof, Thorstorf) ab dem Schuljahr 2015/16 am Schulstandort Grevesmühlen an den nachfolgend benannten Schulen beschult werden sollen:

 

für Grundschüler:              Grundschule „Fritz Reuter“, Kleine Alleestraße 44 in 23936 Grevesmühlen

 

für Regionalschüler:               Regionale Schule „Am Wasserturm“, Ploggenseering 68 in

                                          23936 Grevesmühlen 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 für das Land Mecklenburg Vorpommern i. V. m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung (Schulentwicklungsplanungsverordnung- SEPVO M-V) vom 4. Oktober 2005 ist für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 20015/16 bis zum Ende des Jahres 2019/20 eine neue Schulentwicklungsplanung aufzustellen.

In Entscheidungen zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburgs sind die Stellungnahmen der kreisangehörigen Schulträger einzubeziehen.

 

Die Schulträger haben die Gemeinden, die zum bestehenden Schuleinzugsbereich gehören, anzuhören.

 

Die weitere Zugehörigkeit zum Schuleinzugsbereich der Grundschule in Damshagen wurde bereits seit  1.August 2006 von der Gemeinde abgelehnt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Die Höhe der Schulumlage der Gemeinde Warnow  wird sich

                                           künftig verringern.

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