Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-040
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Gägelow "Ortslage Jamel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Marleen Steffen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Gägelow
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.11.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 der
Gemeinde Gägelow „Ortslage Jamel“.
Der
Satzungstext und die Übersichtskarte über den Geltungsbereich sind beigefügt.
Die
Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die Satzung nach Beschluss
auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 07.12.2006 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 19 „Ortslage Jamel“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan
verfolgt die Gemeinde das Ziel, den dörflichen Charakter der Ortslage zu
bewahren und die notwendige Entwicklung zu steuern.
Zur
Sicherung der angestrebten Planung hat die Gemeindevertretung am gleichen Tag
eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich beschlossen. Die
Veränderungssperre wurde am 21.12.2006 bekannt gemacht und wurde somit am
22.12.2006 wirksam.
Gemäß §
17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren
und somit mit Ablauf des 22.12.2008 außer Kraft.
Die
Gemeinde kann die Frist jedoch nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr
verlängern.
Da sich
der Bebauungsplan Nr. 19 noch im Aufstellungsverfahren befindet, ist zur
Sicherung der gemeindlichen Planung eine Verlängerung der Veränderungssperre um
ein Jahr erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
11,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
297,8 kB
|
