Vorlage öffentlich - VO/13GV/2008-039
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Schiedsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Herr Welzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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25.11.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Einrichtung einer Schiedsstelle ist im Sinne des § 2 Kommunalverfassung M-V und
auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden vom
08.03.2001 eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Gemäß § 127 Abs. 4 KV
M-V kann die amtsangehörige Gemeinde
dem Amt Selbstverwaltungsaufgaben übertragen.
Wegen
der vielfältigen Aufgaben einer Schiedsperson sowie zu der Amtsausführung
erforderlichen Aus- und Weiterbildungs- sowie Sachkosten (geeigneter
Arbeitsraum, Dienstsiegel, notwendige Fachbücher und Vordrucke, Mitgliedschaft
im Bund Deutscher Schiedsmänner und Frauen) ist die Bildung einer Schiedsstelle
durch das Amt eine für die Gemeinde erheblich kostengünstigere Variante, als
die Bildung und Unhaltung einer eigenen Schiedsstelle auf Gemeindeebene.
