Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Satzung soll grundsätzlich die Ausleihe, den Gebrauch der Leihexemplare sowie mögliche Wiederbeschaffungsbeiträge und Abschreibungsmodalitäten regeln. So wird es künftig rechtssicher möglich, für beschädigte Bücher einen Widerbeschaffungswert von den Personenberechtigten bzw. volljährigen Schülern einzufordern, der zum Neukauf genutzt werden kann.

 

Den Schulleitungen lag die beiliegende Satzung vor.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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