Vorlage öffentlich - VO/14GV/2014-005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Bürgermeister für die kommende Wahlperiode eine zusätzliche monatliche Entschädigung von …………………………………….. € zu gewähren.         

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Entschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) sieht in § 8 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden „nach Neubildung einer Gemeinde durch Zusammenschluss von zwei oder mehreren Gemeinden (…) in der ersten nach der nächsten allgemeinen Kommunalwahl beginnenden Wahlperiode eine Entschädigung in Höhe von zusätzlich 150,- € monatlich (…) gewährt werden“ kann.

 

Darüber, ob und in welcher Höhe von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet die Gemeindevertretung.     

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Gewährung des Höchstsatzes zusätzliche Aufwendungen von jährlich 1.800,- € für einen Zeitraum von fünf Jahren.    

Loading...