Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach der Kommunalverfassung M-V §35 (1) sowie der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen wird der Hauptausschuss durch den Bürgermeister und 8 weiteren Mitgliedern besetzt.

Die Stadtvertretung wählt folgende Mitglieder in den Hauptausschuss:

 

  1. …………………………………………….
  2. …………………………………………….
  3. …………………………………………….
  4. …………………………………………….
  5. …………………………………………….
  6. …………………………………………….
  7. …………………………………………….
  8. ……………………………………………. 
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss ist gemäß § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 35 Abs. der Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.

Verhältniswahl bedeutet die Verteilung der zu besetzenden Wahlstellen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Laut der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Grevesmühlen errechnet sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach dem Modifizierten Höchstzahlverfahren.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

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