Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses und unter Berücksichtigung des  Durchführungsvertrages wird der Satzungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen gefasst.

2.      Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt Grevesmühlen wird als Satzung beschlossen.

3.      Die Satzung kann gemäß des Verfahrens der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden.

4.      Der Flächennutzungsplan ist auf der Grundlage und in Anwendung des Verfahrens nach  

      § 13a BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Abwägungs-beschlusses und nach Vorlage des Durchführungsvertrages den Satzungsbeschluss fassen. Damit können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Einzelhandelsbereiches an der Rehnaer Straße geschaffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

- Keine, da alle anfallenden Kosten vom Vorhabenträger getragen werden.

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